Die Vorsorgeversicherung – Gut, dass es sie gibt
Die Vorsorgeversicherung in der Betriebshaftpflicht entspricht im Wesentlichen dem identischen Begriff in der privaten Haftpflicht: Schließt ein Versicherter zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Haftpflichtversicherung ab, wird sich das versicherte Risiko im Lauf der Zeit verändern. Neue Risiken kommen hinzu, alte Risiken entfallen, und im Grunde müsste mit jeder Veränderung eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen. Das wiederum ist weder für den Versicherungsnehmer noch für den Versicherten machbar. Damit neue oder erweiterte Risiken dennoch vernünftig abgesichert sind, greift die Vorsorgeversicherung.

Die Vorsorgeversicherung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflicht geregelt. Dort werden die Erhöhung und die Erweiterung des versicherten Risikos von neuen Risiken unterschieden. Die Betriebshaftpflicht kennt somit eine quantitative und eine qualitative Veränderung bestehender Risiken sowie eine Neuversicherung. Sie sind bis zur nächsten Prämienberechnung der Betriebshaftpflicht beitragsfrei mitversichert, wobei in der Regel eine geringere Versicherungssumme für die Vorsorgeversicherung greift. Das liegt daran, dass jeder Versicherer ein versichertes Risiko genauer beurteilen möchte, bevor er den Versicherungsschutz zusagt. Zum Zeitpunkt der nächsten Prämienzahlung hat der Versicherte die Änderung des Risikos anzuzeigen, damit wird der Versicherer die Prämie anpassen. Zeigt sich der Versicherte mit der neuen Prämie für seinen Versicherungsschutz nicht einverstanden, entfällt dieser rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem das Risiko neu abzusichern war.
Eine vorsorgliche Absicherung von betrieblichen Risiken mag schneller auftauchen, als sich mancher Gewerbetreibende im Klaren ist. Schon ein zusätzlicher neuer Mitarbeiter kann eine Erweiterung des Risikos sein, die durch eine Vorsorgeversicherung abzudecken ist. Auch ein neu eröffnetes Gewerbe ist zunächst über die Privathaftpflicht im Rahmen der Vorsorgeversicherung geschützt, obwohl es sich in diesem Fall um ein gänzlich neues Risiko handelt.
Ausgeschlossen von einer Vorsorgeversicherung ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, sie ist immer im Rahmen eines separaten Vertrags zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs abzuschließen. Begründet ist dies mit der Versicherungspflicht, die für die Kraftfahrzeughaftpflicht gilt. Auch eine Haftung für Umweltrisiken ist in der Vorsorgeversicherung der Betriebshaftpflicht explizit ausgeschlossen, sie sollte im Zweifel immer sofort und separat abgesichert werden.
17. Mai 2013
Der Ruf des in diesem Jahr herausgebrachten „Pflege-Bahr“ gerät ins Wanken, nachdem nun auch Stiftung Warentest dem staatlichen Förderprogramm schlechte Noten vergeben hat.
In der Presse häufen sich die kritischen Stimmen gegen den Pflege-Bahr. Trotzdem sollten Verbraucher diese staatlich geförderte Zusatzversicherung nicht pauschal ablehnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Pflege-Bahr ratsamer als eine normale Pflegeversicherung und umgekehrt.
mehr lesen... 18. April 2013
Wer keine Krankenzusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung hat, der muss gerade im Alter, in vielen Fällen tief in die Tasche greifen.
Kürzlich wurde bekannt, dass der beliebte „Herr Kaiser“ von der Hamburg Mannheimer Werbung, der vielen von uns noch aus den TV Spots in Erinnerung ist, keine Zähne mehr im Unterkiefer hat. Eine Zahnprothese würde ihn 30.000.-€ kosten, die kann er leider nicht aufbringen. Hätte Herr Kaiser eine Zahnzusatzversicherung, würde er über ein makelloses Gebiss verfügen.
Mittlerweile ist Günther Geiermann, der einst beliebte Werbestar, 74 Jahre alt und muss nun ohne Unterkieferzähne auskommen, weil er keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Er hat nur eine kleine Rente von 700 €, wie er der „Bild“ Zeitung berichtete. Obwohl er ausgerechnet mit Werbespots für Versicherungen Geld verdient hat, hat er es versäumt selber sich ausreichend zu versichern.
Dabei sind die Kosten für solch eine Versicherung nicht so hoch wie befürchtet. Sogar 50- jährige können ab ca. 30.- € im Monat eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die ARAG z.B. beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit 80% der Kosten für Zahnersatz. Grundsätzlich ist eine Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte empfehlenswert, wenn bestimmte Leistungen benötigt werden, die eine GKV nicht leistet. Bei Sehhilfen, Heilpraktiker-Therapien oder Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer in der Klinik, um nur einige zu nennen. Ab ca. 45.-€ monatlich werden Tarife von mehreren Versicherungen angeboten. Hier gilt es sich vom Versicherungsmakler ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept erstellen zu lassen.
10. April 2013
Übergewichtige erhalten erhebliche Kostenbeteiligungen von der Krankenkasse, wenn sie an einem Abnehmprogramm erfolgreich teilnehmen.
Schlanke Versicherungsmitglieder sind den Kassen immer lieber, denn die Kosten für Übergewichtige steigen bei den Krankenkassen kontinuierlich. Jeder zweite Deutsche ist übergewichtig. Die Generation xxxl ist im Anmarsch, denn bei Kindern ist die Übergewichtigkeit im Jahr 2012 nur um 3% zurückgegangen ( 2012 Bericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung), was immer noch zu wenig ist. Deshalb fordern gesetzliche wie private Krankenkassen ihre Mitglieder auf, an anerkannten Ernährungsprogrammen teilzunehmen. Hier handelt es sich nicht um Crash Diäten oder ähnliche Modekuren. Nur Programme die einen langsamen und stetigen Gewichtverlust beinhalten werden von den Krankenkassen gefördert. Hier ist es am besten, bei der Kasse nachzufragen, welche Ernährungsmethoden subventioniert werden. Beispiele: „Abnehmen mit Genuss“ , ein betreutes Abnehme- und Bewegungsprogramm der AOK,“ MOBILIS“, ein spezielles Programm der Barmer Ersatzkasse für stark Übergewichtige ab einem Body Mass Index 30,“ EAT Mail“, ein Essverhaltenstraining von der DAK, „mach2“, so heißt ein Fitness- und Ernährungstraining, das die GEK anbietet aber auch für Versicherte anderer Kassen wahrgenommen werden kann oder der online Ernährungskurs der Techniker Krankenkasse.
In den Volkshochschulen werden ebenfalls Ernährungs- und Bewegungskurse angeboten, die von den Kassen zur Hälfte bezahlt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat das Programm „Ich nehme ab“ entwickelt. Dieser Kurs läuft mindestens drei Monate und die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, wenn 80 % der Termine wahrgenommen werden.
Private Krankenkassen gehen noch einen Schritt weiter, denn die INTER Versicherungsgruppe ist die erste private Krankenversicherung die sich an 50% der Kosten für einen Weight Watcher Kurs beteiligt. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem dreimonatigen Kurs und 5% Abnahmeerfolg. Auch andere Ernährungsprogramme gibt es, bei denen gesetzliche Kassen nicht bezuschussen aber private Krankenkassen doch, wie z.B. bei Metabollic Balance Behandlungen und diätetische Arzneimittel die vom Arzt verschrieben wurden. Eine operative Magenverkleinerung wird nur in medizinisch notwendigen Fällen gezahlt. Auf jeden Fall sollte der Versicherungskunde bevor er mit einem Ernährungsprogramm beginnt, seine PKV fragen, ob sie diese Methode bezuschussen. Dies gilt natürlich auch für gesetzlich Versicherte.
18. März 2013
Bei einer Online Untersuchung der BBG Betriebsberatungs GmbH sowie der Managementberatung Smartcompagnie GmbH im Dezember des vergangenen Jahres wurden 300 Versicherungsmakler nach den gefragtesten Risikoleben-Anbietern befragt.
Das Ergebnis ist fast gleichbleibend zu den vorhergegangenen Quartaluntersuchungen, womit die Jahressieger für 2012 feststehen:
Weiterhin auf Platz 1 bleibt die Dialog Lebensversicherung aus Augsburg. Fast 20% der Makler benannten diese Versicherung, weil sie bei deren Kunden am häufigsten gewählt wurde. Auf den Plätzen zwei und drei hat sich ebenfalls nichts geändert. Die Hannoversche wurde am zweithäufigsten gewählt, gefolgt von der Europa Lebensversicherung. Lediglich die Allianz Risikolebenversicherung musste mit Einbußen rechnen. Mit 6,4 % Abschlussquote rutschte der Anbieter somit auf Platz 7. Dafür konnte die Lebensversicherung der LV 1871 zum ersten Mal unter die Top Ten gelangen. Tendenz steigend. Die Beliebtheit der Anbieter resultiert aus dem Preis-Leistungsverhältnis der abzudeckenden Risiken. Wobei auch hier jeder Einzelfall individuell berücksichtigt werden muss. Mehr Infos unter: www.franzleeb.de
03. März 2013
Der Gesetzgeber hat dem Vermieter das Recht eingeräumt, von privaten Mietern eine Mietsicherheit/Mietkaution bis zur dreifachen Höhe der Nettomiete zu verlangen (§ 551 BGB). Bis 2008 stellte die Mietkaution für viele Mieter eine finanzielle Herausforderung dar. Wer nicht über ausreichende Liquidität verfügte, hatte nur die Wahl, sein Konto zu überziehen, einen Kredit aufzunehmen oder aber seine Hausbank um eine Mietbürgschaft zu bitten. Die erste Lösung war und ist sehr teuer. Mit den beiden anderen, auch nicht immer preiswerten Varianten wird der Kreditspielraum eingeschränkt; letztlich kann auch das erhebliche Nachteile mit sich bringen.
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19. Februar 2013
In der Fastenzeit werden lang gehegte Pläne endlich mal zur Kur zu gehen, wieder akut.
Wie läuft das Prozedere mit der privaten Krankenkasse und wie beteiligt sich diese an den Kosten?
Die Rückenschmerzen werden nicht besser, das Übergewicht ist immer noch da und hohe Cholesterinwerte müssten mehr als dringend mit einer Kur und einer Änderung der Lebensumstände bekämpft werden. Das sind aber nur einige Gründe sich für eine Kur zu entscheiden. Je nach Ursache der Krankheit und Ziele der Behandlung werden dazu passende Rehabilitationsbehandlungen in unterschiedlichen Kurorten angeboten. Bevor Sie aber einen Kurwunsch hegen, sollten Sie zum Hausarzt gehen und sich ein Attest über die medizinische Notwendigkeit einer Kur ausstellen lassen und mit dem Arzt auch besprechen, welche Art von Kur in Ihrem Fall geeignet wäre.
Auch wenn ein Attest vorliegt, heißt es noch lange nicht, dass die PKV die Kosten für die Behandlung übernimmt. Grundsätzlich sind private Versicherer von der Erstattung von Rehabilitationsbehandlungen gesetzlich befreit, es sei denn der Versicherer bietet einen Kurkostentarif an. Dieser muss dann auch im Vertrag mit der PKV enthalten sein. Wenn all diese Voraussetzungen bestehen, muss allerdings geprüft werden, ob die Krankenkasse überhaupt für die Kur zuständig ist. Die Krankheit und das Ziel der Behandlung entscheiden nämlich, wer hier zuständig ist.
Der Deutsche Rentenversicherungsbund ist zuständig, wenn durch die Erkrankung die Erwerbstätigkeit gefährdet ist und der Antragsteller Arbeitnehmer ist. Das gilt nicht für Selbständige, wenn diese von der Rentenversicherungspflicht befreit sind und sich privat versichert haben.
Die Berufsgenossenschaften sind bei Arbeitnehmern und Selbständigen, die freiwillig Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sind, zuständig , wenn es sich hier um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt. Diese müssen bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn nach einem Unfall eine Kur in Anspruch genommen werden muss.
Erst wenn all diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die private Krankenversicherung zuständig.
18. Februar 2013
Der Irrsinn mit den Strompreisen in Deutschland wird immer haarsträubender…
Weil wir immer mehr Ökostrom zahlen, den wir gar nicht brauchen, sinkt jetzt der Strompreis in den Niederlanden. Wie kommts?
Nach neuen Zahlen des Branchenverbands BDEW hat Deutschland 2012 rund 23 Milliarden Kilowattstunden strom in Nachbarstaaten exportiert – den Großteil (17,5 Milliarden kWh) in die Niederlande. Das würde reichen, um den Jahresverbrauch von 10 Mio. (!) 2-Personen-Haushalten zu decken!
Dabei handelt es sich vor allem um Ökostrom, der von den Privatverbrauchern in Deutschland über die Ökostromumlage teuer bezahlt wird. Wegen des massiven Überangebots konnten die Niederlande und andere Nachbarstaaten deutschen Strom besonders billig einkaufen oder bekamen ihn gar geschenkt!
So zuletzt an Weihnachten – Nachbarländer, die unseren überflüssigen Strom abnahmen, bekamen bis zu 200 Euro/Megawattstunde Strom PRÄMIE!
Davon profitieren jetzt die holländischen Stromkunden. Dort sank der Strompreis von 21,09 im Jahr 2006 auf 16,4 Cent/kWh 2011. Das sind satte 22 % weniger. In Deutschland stieg der Strompreis für die Privathaushalte dagegen drastisch an. Seit 2006 von 19,46 auf 25,89 Cent/kWh im vergangenen Jahr. Das ist ein sattes PLUS von 33 %.
Die Strompreise in den Niederlanden sinken also weil sie in Deutschland steigen! Wer stoppt diesen Wahnsinn?
14. Januar 2013
Ein paar einfache Tipps zur Vermeidung von Brandschäden beim Zünden der Feuerwerkskracher und welche Versicherung für etwaige Schäden aufkommt.
- Zünden Sie die Feuerwerkskörper möglichst auf Terrasse, Balkon oder im Garten. Niemals in der Wohnung.
- Stellen Sie die Kracher so auf, dass diese nicht auf andere Gebäude zielen und stellen Sie die Raketen zum Zünden in Flaschen. Danach gleich auf Sicherheitsabstand gehen.
- Auf Balkon oder Terrasse sollten keine Möbel, Hausrat oder andere brennbare Gegenstände in der Nähre der Knallkörper stehen.
- Fenster und Türen schließen.
- Sicherheitsabstand halten, das gilt auch für die Haustiere. Am besten Hund und Katz in einem abgeschlossenen Raum lassen und beruhigen. Tiere haben Angst vor dem Lärm.
- Beim Kauf der Feuerwerkskörper sollte folgendes Siegel auf der Verpackung sein: „BAM“. Das ist das Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialprüfung. Kaufen Sie keine Schwarzmarktware. Die kann unberechenbar explodieren.
- Nicht gezündetes Material liegen lassen und nicht anfassen.
Im Falle einer Brandes in Haus oder Wohnung, kann der Schaden bei der Hausratversicherung geltend gemacht werden. Die Hausrat zahlt allerdings nicht bei Krachern die innerhalb der Wohnräume gezündet wurden, denn das ist grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit zahlen die meisten Hausratversicherungen nicht.
Sollten Sie einen Schaden beim Nachbarn verursacht haben, so greift hier die private Haftpflichtversicherung. Wer sich beim Zünden verletzt, kann gegebenenfalls seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen.
30. Dezember 2012
Praktische Brandschutz-und Versicherungstipps für die Weihnachtszeit
Ein üppig geschmückter Adventskranz und ein Weihnachtsbaum voller leuchtender Kerzen sind ein wunderschöner, romantischer Anblick. Damit das auch so bleibt und keine durchgebrannten Kerzen ein Feuer im trauten Heim entfachen, sollten ein paar simple Regeln reingehalten werden, die vom Deutschen Mieterbund empfohlen werden:
* Den Adventskranz auf eine feuerfeste Unterlage stellen und die Dekoration nicht unmittelbar neben den Kerzen platzieren
*Den Weihnachtsbaum nicht in unmittelbarer Nähe der Gardinen aufstellen und diesen immer bewässern, damit er nicht so schnell austrocknet, denn trockenes Geäst ist leicht entflammbar
*Familien mit Kindern sollten für den Weihnachtsbaum besser elektrische Kerzen benutzen. Am besten geeignet sind LED Lampen , denn diese können nicht so aufheizen wie Kerzenlämpchen. Je geringer die Wattzahl desto besser
*Wer unbedingt Kerzen an den Baum anbringen will, sollte diese so platzieren, dass sie nicht zu nah an anderen Dekoteilen befestigt sind
*Beim Anzünden der Kerzen immer von oben nach unten anzünden und den Baum niemals aus den Augen verlieren. Am besten mit anderen abstimmen, wer gerade den Weihnachtsbaum beaufsichtigen soll.
Wer einen Brandschaden erleidet kann sich an folgende Versicherung wenden:
Für Schäden in der Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Ist ein Schaden auch beim Nachbarn entstanden, so greift hier die private Haftpflichtversicherung. Wenn durch den Brand Fenster oder Gemäuer beschädigt wurden, sollte der Geschädigte sich an die Gebäudeversicherung wenden. Voraussetzung ist natürlich, dass diese Versicherungen auch vor dem Schadenseintritt abgeschlossen wurden. Weitere Infos dazu: www.franzleeb.de
13. Dezember 2012
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