Rechte von Gaskunden gestärkt!

16.Juli 2009

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gaskunden gestärkt! Wenn ein Energielieferant bei steigenden Kosten die Preise anhebt, muss er sie bei fallenden Kosten auch wieder senken. Verträge ohne Preissenkungspflicht seien unwirksam. Betroffen ist die Mehrheit aller Gaskunden.

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bisher 2 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

  • 1. Benjamin Müller  |  17.Juli 2009 at 11:16

    Da bin ich ja mal gespannt, ob die Preise wirklcih fallen bei uns Kunden, wenn der Marktpreis auch sinkt. Es wäre uns zu wünschen, denn so ist nur eine realistische Preisdefinition möglich.

  • 2. Holger Müller  |  07.August 2009 at 12:48

    Leider gibt es keine grundsätzliche Offenbarungspflicht gegenüber den Kunden durch die Energieanbieter, und deshalb wird das wohl insgesamt ausgehen wie das Hornberger schießen. Denn in Deutschland muss der Kläger nachweisen, dass der Anbieter seine Produkte preiswerter eingekauft und die Gewinndifferenz nicht an den Kunden weiter gegeben hat, erst dann hat er – der Verbraucher – die Chance in einem Gerichtsprozess zu obsiegen. Und welcher Energieanbieter wird vor diesem Hintergrund dafür seine “Karten offen legen”?

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