Rechte von Gaskunden gestärkt!
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gaskunden gestärkt! Wenn ein Energielieferant bei steigenden Kosten die Preise anhebt, muss er sie bei fallenden Kosten auch wieder senken. Verträge ohne Preissenkungspflicht seien unwirksam. Betroffen ist die Mehrheit aller Gaskunden.
bisher 2 Kommentare 16. Juli 2009



