Heizoelpool-Expertentipp: Vorsicht bei Sammelbestellungen
16.Oktober 2006
Viele Verbraucher schätzen das Risiko einer gemeinsamen Heizölbestellung völlig falsch ein.
München, 16.Oktober 2006 – Entgegen der allgemeinen Meinung haften alle Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Gesamtbestellmenge und nicht nur für den eigenen Anteil. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer organisierten Bestellung mit dem Ziel, einen günstigeren Preis zu erhalten, eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gegründet wird. Das hat zur Folge, dass alle Teilnehmer dem Heizöllieferanten gegenüber haften, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer die Rechnung nicht bezahlen, und umfasst alle Kosten und Zinsen, die daraus entstehen. Diese Gesamthaftung liegt selbst dann vor, wenn vom Lieferanten Einzelrechnungen an die einzelnen Teilnehmer verschickt worden sind. Der Händler ist nicht verpflichtet in seinen AGBs auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, da dies allgemein gültigem Handelsrecht entspricht. www.heizoelpool.de bietet eine einfache Möglichkeit, dieses Risiko zu umgehen.
Teilnehmer einer Sammelbestellung können sich einfach mit ihren jeweiligen Bestellmengen bei Heizoelpool.de registrieren und haften damit im Falle einer Lieferung nur für die von ihnen bestellte Heizölmenge. Sollten einer oder mehrere Teilnehmer keinen Internetzugang haben, können sie von einem registrierten Nutzer mit jeweils eigenem Kennwort auch über ein und dieselbe Mail-Adresse angemeldet werden.
Heizoelpool.de ist eine unabhängige, verbraucherfreundliche Heizölplattform. Mit www.heizoelpool.de können alle Privatpersonen innerhalb Deutschlands zu Topkonditionen Heizöl bestellen. Dazu werden über www.heizoelpool.de alle Bestellungen in einem Postleitzahlengebiet zu einem oder mehreren Bestellpools zusammengefasst. Der Teilnehmer braucht sich nur einmal via Internet anzumelden, die gewünschte Bestellmenge und den voraussichtlichen Lieferzeitraum anzugeben und die Daten zu bestätigen. Das Heizoelpool-Team nimmt ihm die restliche Arbeit ab.
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